Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision

Zur Qualitätssicherung werden im letzten Abschnitt der Psychotherapie-Ausbildung die psychotherapeutischen Behandlungen mittels regelmäßiger Supervision durch besonders erfahrene, eingetragene Psychotherapeut*innen reflektiert. Die unten beschriebene Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich ebenso für diese Supervisor*innen, mit denen die Fälle ausschließlich anonymisiert besprochen werden.

Verschwiegenheit

Die psychotherapeutische Arbeit unterliegt gemäß §15 Psychotherapiegesetz einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht, auch gegenüber bspw. Familienangehörigen, Ärzt*innen oder Behörden, die nur bei Gefahr für Leib und Leben außer Kraft gesetzt wird.

Dauer und Kosten

Bei einem unverbindlichen Erstgespräch können wir einander kennenlernen, und gemeinsam besprechen, ob du zu mir in Therapie kommen möchtest, und was deine Vorstellungen diesbezüglich sind.

Kosten Erstgespräch, sowie jede weitere Einheit (jeweils 50 min)  . . . . .  85€